Nutzung I Reinigung I Pflege


Nutzung

Die Spannweite von Sportarten, die in Sporthallen von Personen aus verschiedensten Altersgruppen ausgeführt werden, reicht von Gymnastik, Ballspielen und Geräteturnen bis zu Rollsport, Rhythmik und Tanz. Das Ausüben dieser Sportarten erfolgt zur Erhaltung der persönlichen Fitness, zu Trainingszwecken oder als Wettkampf. All diese unterschiedlichen Sportnutzungen erfordern unterschiedliche Eigenschaften des Sportbodens. Demzufolge ist eine sorgfältige Bedürfnisabklärung eine wichtige Grundlage für die Wahl. Bei einer auf den Schul- und Vereinssport ausgerichteten Sporthalle kann in der Regel von folgenden Kategorien der Benutzung ausgegangen werden:
1. Schule (7–8 Std. täglich an Werktagen)
2. Vereine (4–5 Std. abends an Werktagen)
3. Spezifische Wettkampfnutzung an Wochenenden (2 bis 8 Std. Basketball, Handball, Volleyball, Unihockey usw.)

Sporthallenböden heutiger Bauart sind sehr robust und müssen für soziokulturelle Anlässe nicht abgedeckt werden. Dies bedingt, dass Tische, Stellwände, Ausstellungsvitrinen und dgl. mit genügend grossen Auflageflächen (Füssen) versehen sind. Stühle müssen über Gelenkgleiter verfügen. Ausziehbare Tribünen müssen auf die zulässigen Traglasten der Bodenkonstruktion abgestimmt sein. Sie können im ausgefahrenen Zustand Eindrücke hinterlassen. Die Tribünenhersteller wie auch die Sportbodenfirmen sind zu konsultieren.


Reinigung und Pflege

Nicht zu unterschätzen für die Funktionstauglichkeit der Sporthallenböden ist die Reinigung und Pflege. Eine fachgerechte Pflege muss deshalb sichergestellt werden. Sie beeinflusst das Gleitverhalten, die Reinigungsfähigkeit, die Hygiene und das visuelle Erscheinungsbild (Glanz, Verstrichung durch Schuhsohlen, Flecken durch Handballharz) der Sportbodenoberfläche. Pflegemittel dürfen den Gleitreibungsbeiwert der Bodenoberfläche nicht nachteilig beeinflussen.
Für jede Nutzschicht ist vom Bodenhersteller eine spezifische Reinigungs- und Pflegeanleitung abzugeben.
Unterschieden wird zwischen Grundreinigungen mit/ohne Basis/Einpflege und Unterhaltspflege. Grundreinigungen werden in der Regel nach der Fertigstellung des Bodens und periodisch, mindestens ein Mal jährlich, ausgeführt.
Bei Einsatz von Wischpflegemitteln für die Unterhaltspflege muss eine Basis/Einpflege durchgeführt werden. Dabei werden die Wischpflegemittel in erhöhter Konzentration eingesetzt zur Erzielung einer «Schutzschicht», die die Unterhaltspflege erleichtert.
Bei den Produkten für die Unterhalts-Reinigung/Pflege ist zu unterscheiden zwischen solchen, die nur reinigen und solchen, die auch pflegen. Dabei sollten nur aufeinander abgestimmte Pflegemittelprodukte eingesetzt werden. Sie müssen gemäß DIN V 18032-2 geprüft und von der Reinigungsmittelindustrie für Sportbereiche freigegeben sein.
Wenn die Pflegemittelprodukte nur reinigen, hinterlassen sie unter Umständen lediglich eine hydrophile Charakteristik der Bodenoberfläche als Folge der auftrocknenden Reinigungsflotte. Durch die Anschmutzung kann unter Umständen die Tendenz zu elektrostatischen Aufladungen beim Bespielen des Bodens verringert werden. Es gibt Produkte, die ohne Tenside arbeiten (ökologisch günstig) und sowohl für die Grundreinigung als auch für die Unterhaltspflege geeignet sind (bei Linoleum und Parkett muss Belag versiegelt sein). Pflegende Produkte (Wischpflegemittel) sind in der Regel Wachs-Emulsionen, die beim Auftrocknen den Schutzfilm der Basispflege ergänzen, gegebenenfalls aber auch aufbauen, wenn mit zu hoher Pflegemittel-Konzentration gearbeitet wird (letzteres ist unerwünscht).
Die Grundreinigung erfolgt in der Regel im Nasswischverfahren (Ein/Zwei-Scheiben-Reinigungsautomat), die Unterhaltspflege im Feuchtwischverfahren (z. B. Wischmopp) und/oder mit der Einscheibenmaschine. Es ist zu beachten, dass Parkettböden nicht regelmässig im Nasswischverfahren bearbeitet werden sollen (Wasserempfindlichkeit). Stehendes Wasser ist zu vermeiden. Putzwasser sollte nicht durch die Bodendeckel in die Bodenöffnungen dringen. Da sich das nicht immer einhalten lässt, müssen die Deckel von Zeit zu Zeit zur Trocknung entfernt werden. Für den Einsatz von Unterhaltsgerüsten (z. B. Hebebühnen zum Reparieren von Deckenleuchtkörpern oder abgehängten Decken oder Reinigen von Oberlichtern) sind die zulässigen Traglasten des Sportbodens zu beachten. Die entsprechenden Geräte-Hersteller und Einbaufirmen sind zu konsultieren. Punktuelle Reparaturen sind bei allen heute eingesetzten Nutzschichten möglich.