Nutzung I Reinigung I Pflege
Nutzung
Die Spannweite von Sportarten, die in Sporthallen von Personen
aus verschiedensten Altersgruppen ausgeführt werden,
reicht von Gymnastik, Ballspielen und Geräteturnen
bis zu Rollsport, Rhythmik und Tanz. Das Ausüben dieser
Sportarten erfolgt zur Erhaltung der persönlichen Fitness, zu
Trainingszwecken oder als Wettkampf. All diese unterschiedlichen
Sportnutzungen erfordern unterschiedliche Eigenschaften
des Sportbodens. Demzufolge ist eine sorgfältige
Bedürfnisabklärung eine wichtige Grundlage für die Wahl.
Bei einer auf den Schul- und Vereinssport ausgerichteten
Sporthalle kann in der Regel von folgenden Kategorien der
Benutzung ausgegangen werden:
1. Schule (7–8 Std. täglich an Werktagen)
2. Vereine (4–5 Std. abends an Werktagen)
3. Spezifische Wettkampfnutzung an Wochenenden
(2 bis 8 Std. Basketball, Handball, Volleyball, Unihockey
usw.)
Sporthallenböden heutiger Bauart sind sehr robust und müssen
für soziokulturelle Anlässe nicht abgedeckt werden. Dies
bedingt, dass Tische, Stellwände, Ausstellungsvitrinen und
dgl. mit genügend grossen Auflageflächen (Füssen) versehen
sind. Stühle müssen über Gelenkgleiter verfügen.
Ausziehbare Tribünen müssen auf die zulässigen Traglasten
der Bodenkonstruktion abgestimmt sein. Sie können
im ausgefahrenen Zustand Eindrücke hinterlassen. Die Tribünenhersteller
wie auch die Sportbodenfirmen sind zu
konsultieren.
Reinigung und Pflege
Nicht zu unterschätzen für die Funktionstauglichkeit der
Sporthallenböden ist die Reinigung und Pflege. Eine fachgerechte
Pflege muss deshalb sichergestellt werden. Sie
beeinflusst das Gleitverhalten, die Reinigungsfähigkeit, die
Hygiene und das visuelle Erscheinungsbild (Glanz, Verstrichung
durch Schuhsohlen, Flecken durch Handballharz)
der Sportbodenoberfläche. Pflegemittel dürfen den Gleitreibungsbeiwert
der Bodenoberfläche nicht nachteilig beeinflussen.
Für jede Nutzschicht ist vom Bodenhersteller eine
spezifische Reinigungs- und Pflegeanleitung abzugeben.
Unterschieden wird zwischen Grundreinigungen mit/ohne
Basis/Einpflege und Unterhaltspflege.
Grundreinigungen werden in der Regel nach der Fertigstellung
des Bodens und periodisch, mindestens ein Mal jährlich,
ausgeführt.
Bei Einsatz von Wischpflegemitteln für die Unterhaltspflege
muss eine Basis/Einpflege durchgeführt werden. Dabei
werden die Wischpflegemittel in erhöhter Konzentration
eingesetzt zur Erzielung einer «Schutzschicht», die die Unterhaltspflege
erleichtert.
Bei den Produkten für die Unterhalts-Reinigung/Pflege ist
zu unterscheiden zwischen solchen, die nur reinigen und
solchen, die auch pflegen. Dabei sollten nur aufeinander
abgestimmte Pflegemittelprodukte eingesetzt werden. Sie
müssen gemäß DIN V 18032-2 geprüft und von der Reinigungsmittelindustrie
für Sportbereiche freigegeben sein.
Wenn die Pflegemittelprodukte nur reinigen, hinterlassen sie
unter Umständen lediglich eine hydrophile Charakteristik der
Bodenoberfläche als Folge der auftrocknenden Reinigungsflotte.
Durch die Anschmutzung kann unter Umständen die
Tendenz zu elektrostatischen Aufladungen beim Bespielen
des Bodens verringert werden. Es gibt Produkte, die ohne
Tenside arbeiten (ökologisch günstig) und sowohl für die
Grundreinigung als auch für die Unterhaltspflege geeignet
sind (bei Linoleum und Parkett muss Belag versiegelt sein).
Pflegende Produkte (Wischpflegemittel) sind in der Regel
Wachs-Emulsionen, die beim Auftrocknen den Schutzfilm
der Basispflege ergänzen, gegebenenfalls aber auch aufbauen,
wenn mit zu hoher Pflegemittel-Konzentration gearbeitet
wird (letzteres ist unerwünscht).
Die Grundreinigung erfolgt in der Regel im Nasswischverfahren
(Ein/Zwei-Scheiben-Reinigungsautomat), die Unterhaltspflege im Feuchtwischverfahren
(z. B. Wischmopp) und/oder mit der Einscheibenmaschine.
Es ist zu beachten, dass Parkettböden nicht regelmässig
im Nasswischverfahren bearbeitet werden sollen
(Wasserempfindlichkeit). Stehendes Wasser ist zu vermeiden.
Putzwasser sollte nicht durch die Bodendeckel in die Bodenöffnungen
dringen. Da sich das nicht immer einhalten lässt,
müssen die Deckel von Zeit zu Zeit zur Trocknung entfernt
werden.
Für den Einsatz von Unterhaltsgerüsten (z. B. Hebebühnen
zum Reparieren von Deckenleuchtkörpern oder abgehängten
Decken oder Reinigen von Oberlichtern) sind die zulässigen
Traglasten des Sportbodens zu beachten. Die entsprechenden
Geräte-Hersteller und Einbaufirmen sind zu
konsultieren.
Punktuelle Reparaturen sind bei allen heute eingesetzten
Nutzschichten möglich.