Sportbodenarten

Sporthallen zählen als sogenannte „Kernsportanlagen“ zu den „Anlagen der Grundversorgung“ der Kommunen und sollten als Stätten der Begegnung und des Miteinander Behaglichkeit und Wohlbefinden fördern und dabei dem Sicherheitsgedanken der verschiedensten Nutzergruppen Rechnung tragen. Deshalb sind bei der Planung die Anforderungen an den Schul-, Wettkampf-, Vereins-, Breiten- und Freizeitsport, die im Regelwerk DIN 18 032 Teile 1 bis 6 niedergeschrieben sind, zu beachten.
Für eine Sporthalle mit Mehrfachnutzung gilt die in DIN 18 032 Teil 1 enthaltene Definition: „Eine Sporthalle mit Mehrzwecknutzung ist eine Sporthalle, die durch zusätzliche Ausstattung, zusätzlichen Ausbau und/oder zusätzliche Räume sekundär auch für außersportliche Nutzung geeignet ist. Sie dient sekundär dem gesellschaftlichen und kulturellen Leben.“
Hieraus geht deutlich hervor, die sportliche Nutzung der Halle hat das Primat! Deshalb sind alle für einen sicheren Sportbetrieb notwendigen Anforderungen an Sportgeräte einzuhalten.
Das wichtigste Sportgerät in einer Sporthalle ist der Sporthallenboden.
Die Anforderungen an Sporthallenböden sind in DIN V 18 032-2:2001-04 Hallen für Turnen, Spiele und Mehrfachnutzung Teil 2: Sportböden, Anforderungen, Prüfung festgeschrieben. Hier sind zunächst die verschiedenen Sportbodenarten mit ihren Haupteigenschaften beschrieben:




Sportbodenart