Sportbodenarten
Sporthallen zählen als sogenannte „Kernsportanlagen“ zu den „Anlagen der Grundversorgung“ der Kommunen
und sollten als Stätten der Begegnung und des Miteinander Behaglichkeit und Wohlbefinden fördern und dabei
dem Sicherheitsgedanken der verschiedensten Nutzergruppen Rechnung tragen. Deshalb sind bei der Planung
die Anforderungen an den Schul-, Wettkampf-, Vereins-, Breiten- und Freizeitsport, die im Regelwerk DIN 18
032 Teile 1 bis 6 niedergeschrieben sind, zu beachten.
Für eine Sporthalle mit Mehrfachnutzung gilt die in DIN 18 032 Teil 1 enthaltene Definition:
„Eine Sporthalle mit Mehrzwecknutzung ist eine Sporthalle, die durch zusätzliche Ausstattung, zusätzlichen
Ausbau und/oder zusätzliche Räume sekundär auch für außersportliche Nutzung geeignet ist. Sie dient
sekundär dem gesellschaftlichen und kulturellen Leben.“
Hieraus geht deutlich hervor, die sportliche Nutzung der Halle hat das Primat! Deshalb sind alle für einen
sicheren Sportbetrieb notwendigen Anforderungen an Sportgeräte einzuhalten.
Das wichtigste Sportgerät in einer Sporthalle ist der Sporthallenboden.
Die Anforderungen an Sporthallenböden sind in DIN V 18 032-2:2001-04 Hallen für Turnen, Spiele und
Mehrfachnutzung Teil 2: Sportböden, Anforderungen, Prüfung festgeschrieben. Hier sind zunächst die
verschiedenen Sportbodenarten mit ihren Haupteigenschaften beschrieben: